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Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145 8330-0
Telefax: 09145 8330-30
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de

Informationen für Bauherren

Einreichen von Bauanträgen ab 01.02.2023

Ab dem 01.02.2023 können Sie Bauanträge, Vorbescheide und weitere Verfahren auch digital, also papierlos im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einreichen:

https://www.landkreis-wug.de/bauen-und-wohnen/baugenehmigung/digitaler-bauantrag/

Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen.

Allerdings ändert sich auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (welche genau das sind, siehe Anlage „FAQs digitaler Bauantrag“) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern ab dem 01.02.2023 direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.

 

 

 

Baugebiete in der Gemeinde Langenaltheim

Aufstellung des BBP Gewerbegebiet "Brand Teil II" - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10.07.2025 den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Brand Teil II“, Langenaltheim, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft. 

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6, einsehen.

Die überarbeiteten Bauleitplanungsunterlagen (Stand 02.07.2025) sind auch untenstehend als pdf-Dokument abrufbar.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
    Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
    über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Datenschutz im Bauleitverfahren: siehe pdf-Dokument 

gez. Alfred Maderer, Erster Bürgermeister

 

 

 

Baugebiet "Reifwiesen I" in Langenaltheim

Im Baugebiet Reifwiesen I sind alle Parzellen verkauft.
Die näheren Einzelheiten zur Bebauung können den unten stehenden Bebauungsplanunterlagen "ReifwiesenI" von 2000 sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen I" aus dem Jahr 2012 entnommen werden.

 

 

 

Baugebiet "Reifwiesen II" in Langenaltheim

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" trat am 23.12.16 in Kraft, die Einzelheiten zu den Planungen können den unten stehenden pfd-Dokumenten entnommen werden. Alle Parzellen sind zwischenzeitlich verkauft.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" (rein redaktionelle Änderungen) wurde am 15.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und trat zum 16.06.21 in Kraft.

3. Änderung BBP "Reifwiesen"
BBP-Reifwiesen-3-Aend-160621.pdf ( 222,4 KB)

Baugebiet "Dornäcker" in Büttelbronn

Im Büttelbronner Baugebiet "Dornäcker" sind alle Bauparzellen verkauft.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Dornäcker" (rein redaktionelle Änderungen) trat zum 16.06.21 in Kraft.

2. Änderung BBP "Dornäcker"
BBP-Dornaecker-2-Aend-160621.pdf ( 214,7 KB)

Baugebiet "Natterwiese I" in Langenaltheim

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Natterwiese I", Langenaltheim, stammt aus dem Jahr 1988 und wurde zum 01.04.1992 ausschließlich im Bereich des AWO-Heimes geändert.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 19.04.16 mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes befasst und beschlossen, die zusätzlichen Dachformen "Walmdach" und "Pultdach" in die Satzung mit aufzunehmen. Weiter wurde die maximale Grad-Zahl bei der Dachneigung des Satteldachs auf maximal 38° festgelegt. Es handelt sich hier um reine redaktionelle Änderungen des Satzungstextes, der Plan selbst wurde nicht geändert. Die 2. Änderungssatzung ist seit 29.06.16 rechtskräftig.

Die 3. Änderungssatzung in der Fassung vom 15.02.2022 umfasst die Anpassung der Baufenster für die Grundstücke Flurnummern 993/18 und 993/19 und ist seit 20.04.22 in Kraft. Die weiteren Einzelheiten sind den unten stehenden PDF-Dokumenten zu entnehmen.

Baugebiet "Natterwiese II" in Langenaltheim

Im Langenaltheimer Baugebiet "Natterwiese II" stehen derzeit keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit von privat Baugrund zu erwerben. Anfragen über die Gemeindeverwaltung möglich.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

Baugebiet "Steingasse West" in Rehlingen

Der Bebauungsplan trat 2019 in Kraft. Am 27.04.21 wurde die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes beschlossen, siehe unten. Die Bauarbeiten für das Baugebiet "Steingasse West" am Ortsrand von Rehlingen Richtung Haag sind abgeschlossen. 

Neben dem Kaufpreis werden die Erschließungsbeiträge sowie Herstellungsbeiträge beim Verkauf miterhoben. Die mitverlegte Nahwärmeversorgung muss zwingend pro Bauplatz mit abgelöst werden. Die Bauverpflichtung beträgt 3 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages.

Weitere Einzelheiten können Sie den untenstehenden PDF-Dokumenten entnehmen.

Alle Parzellen sind reserviert bzw. bleiben in Privatbesitz.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

Fragen zur Nahwärme in Rehlingen werden direkt beantwortet von der
Nahwärme Rehlingen AG
Maierhofstr. 1, Rehlingen
91799 Langenaltheim
Email: waermenetz.rehlingen@gmx.de.

 

 

 

Vermietung / Verkauf Privat an Privat

Informationen über den Verkauf / Vermietung von Wohnungen und Häusern von privat an privat können auch an die Mitarbeiter der Gemeinde weitergemeldet bzw. über die Amtstafel bei der Grundschule ausgehängt werden.

Kontakt:

Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-8330-0
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

 

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