Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020
Der Gemeinderat Langenaltheim hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Die Haushaltssatzung liegt während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung Langenaltheim in 91799 Langenaltheim, Untere Hauptstraße 15 (Kämmerei, Zimmer 1) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden bereit (§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).
Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich auf.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen im Rathaus (Kämmerei, Zimmer 1) bis zur amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als nach Art. 110 und 117 GO zuständige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt die in der Haushaltssatzung 2020 enthaltene Festsetzung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen von 200.000,-- € gem. Art. 71 Abs. 2 GO zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
Langenaltheim, den 11.08.2020
A.Maderer, 1. Bürgermeister