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Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
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02 Nov 2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

Der Gemeinderat Langenaltheim hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Die Haushaltssatzung liegt während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung Langenaltheim in 91799 Langenaltheim, Untere Hauptstraße 15 (Kämmerei, Zimmer 1) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden bereit (§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).

Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich auf.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen im Rathaus (Kämmerei, Zimmer 1) bis zur amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als nach Art. 110 und 117 GO zuständige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt die in der Haushaltssatzung 2021 enthaltene Festsetzung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen von 1.000.000,-- € gem. Art. 71 Abs. 2 GO zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

Langenaltheim, den 31.10.2022
A.Maderer, 1. Bürgermeister

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